Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6150
BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58 (https://dejure.org/1959,6150)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1959 - V ZR 45/58 (https://dejure.org/1959,6150)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1959 - V ZR 45/58 (https://dejure.org/1959,6150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Wenn der praktische Arzt Dr. Me., bei dem M. am 15. Februar 1954, also 5 Tage nach Abschluß des Kaufvertrages in Behandlung getreten sei, sich schriftlich dahin geäußert habe, M. sei am 10. Februar 1954 wegen Alters und Arteriosklerose nicht in der Lage gewesen, die ziemlich verwickelten Bestimmungen der Kaufurkunde zu erfassen, so sei dem entgegenzuhalten, daß die Geschäftsfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1953, 1342) nicht in dem Sinne teilbar sei, daß sie für einfache Geschäfte bejaht, für schwierigere Geschäfte aber verneint werden müßte.

    Mit der Auffassung der Unteilbarkeit der Geschäftsfähigkeit hinsichtlich schwieriger und einfacher Geschäfte befindet sich das Berufungsgericht, wie auch die Revision nicht verkennt, in Obereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14. Juli 1955, V ZR 97/52, NJW 1953, 1342).

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Keiner dieser Umstände legt eine Ausbeutung geistiger Beschränktheit des M. durch den Beklagten so nahe, daß es einer ausdrücklichen Würdigung durch das Berufungsgericht bedurft hätte, das sich nicht mit jedem Einzelvorbringen der Klägerin zu befassen brauchte (BGHZ 3, 162).
  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Die Auffassung des erkennenden Senats steht, wie auch im Urteil, des IV. Zivilsenats vom 24. September 1955 anerkannt ist, nicht im Widerspruch zu dem bereits vom Reichsgericht vertretenen und vom Bundesgerichtshof übernommenen Grundsatz, daß die Geschäftsfähigkeit für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten ausgeschlossen sein könne; denn hierbei ist an einen zusammengehörigen insbesondere auch durch das Gefühl der in Frage stehenden Person und ihre Willensbildung zusammengehaltenen Kreis von Angelegenheiten gedacht, etwa an eheliche Fragen (RG JW 1922, 1007 Nr. 5) oder Querulantenwahn (WarnRspr 1933 Nr. 91; siehe auch Urteil des erkennenden Senats vom 13. Mai 1959, V ZR 151/58, für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • RG, 19.10.1909 - II 662/08

    Geisteskrankheit; Zurückbehaltungsrecht; Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Rechtsprechung (RGZ 67, 393; 72, 61, 68) auch der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt hat, Ausbeutung geistiger Beschränktheit des Geschäftsgegners mache ein Rechtsgeschäft nichtig (Urteil vom 4. Juni 1951, IV ZR 21/50, LM BGB § 138 Bc Nr. 1).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Rechtsprechung (RGZ 67, 393; 72, 61, 68) auch der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt hat, Ausbeutung geistiger Beschränktheit des Geschäftsgegners mache ein Rechtsgeschäft nichtig (Urteil vom 4. Juni 1951, IV ZR 21/50, LM BGB § 138 Bc Nr. 1).
  • RG, 13.03.1936 - GSZ

    Wucher - § 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden,

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Bei dieser Sachlage ist auch nicht ersichtlich, daß das Berufungsgericht es etwa versäumt hätte, zu untersuchen, ob aus einem auffälligen Mißverhältnis zwischen der Leistung des M. und der des Beklagten ein Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Beklagten bei diesem Geschäft zu ziehen wäre, der die Nichtigkeit des Kaufes nach § 138 Abs. 1 BGB begründen könnte (RGZ 150, 1).
  • RG, 12.02.1908 - V 264/07

    Verstoß gegen die guten Sitten.

    Auszug aus BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58
    Rechtsprechung (RGZ 67, 393; 72, 61, 68) auch der Bundesgerichtshof den Grundsatz aufgestellt hat, Ausbeutung geistiger Beschränktheit des Geschäftsgegners mache ein Rechtsgeschäft nichtig (Urteil vom 4. Juni 1951, IV ZR 21/50, LM BGB § 138 Bc Nr. 1).
  • BGH, 25.01.1960 - V ZR 54/58

    Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB - Erlangung einer

    Der Senat hat sich mit der Frage der partiellen Geschäftsunfähigkeit wiederholt befaßt (NJW 1953, 1342; BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58]/118; Urteil vom 16. Juni 1959, V ZR 45/58).

    Rechtsgeschäft nichtig machen kann (Urteil des Senats vom 16. Juni 1959, V ZR 45/58 mit weiteren Nachweisen).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht